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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09   

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https://dejure.org/2009,12965
LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09 (https://dejure.org/2009,12965)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 Ta 90/09 (https://dejure.org/2009,12965)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 Ta 90/09 (https://dejure.org/2009,12965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erklärungspflicht zur Änderung der Verhältnisse im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ArbGG § 78; ; ZPO § 117 Abs. 3; ; ZPO § 120 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 572 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Erklärungspflicht zur Änderung der Verhältnisse im Nachprüfungsverfahren zur Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2009 - 1 Ta 17/09

    Pflichten des Prozesskostenhilfeempfängers im Nachverfahren - Anforderungen an

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09
    Darüber hinaus steht es dem Rechtspfleger frei, über die Erklärung hinsichtlich der Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse weitere konkrete Angaben von der Partei zu fordern und sich diese durch entsprechende ergänzende Belege von der Partei nachweisen zu lassen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.02.2009 - 1 Ta 17/09).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2008 - 3 Ta 156/08

    Aufhebung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09
    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe", ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -, Beschluss vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 -, Arbeitsrechtslexikon Schwab, Prozesskostenhilfe A VI).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2008 - 3 Ta 2/08

    Zum Umfang der Erklärungspflicht nach § 120 Abs 4 ZPO im Rahmen des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09
    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe", ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -, Beschluss vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 -, Arbeitsrechtslexikon Schwab, Prozesskostenhilfe A VI).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 6 Ta 180/08

    Keine zu hohen Anforderungen an Erklärungspflicht im PKH-Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 1 Ta 90/09
    Jedoch steht aufgrund dieser Gesetzesfassung fest, dass eine nochmalige Ausfüllung des Formulars über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei im Sinne von § 117 Abs. 3 ZPO nicht besteht, da § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO gerade nicht auf § 117 Abs. 3 ZPO verweist, sondern lediglich bestimmt, dass sich die Partei "darüber zu erklären habe", ob eine Änderung der Verhältnisse eingetreten sei (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ta 2/08 -, Beschluss vom 04.09.2008 - 3 Ta 156/08 -, Beschluss vom 22.10.2008 - 6 Ta 180/08 -, Arbeitsrechtslexikon Schwab, Prozesskostenhilfe A VI).
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